Die eingereichten Filme werden von unserem Programmkomitee ausgewählt. Sie entscheidet über die Teilnahme an den Wettbewerben sowie das restliche Festivalprogramm. Die im Wettbewerb aufgenommenen Filme werden verschiedenen Jurys bewertet und so die Preisträger gewählt. Ausgenommen davon ist der Publikumspreis, dieser wird direkt vor Ort vom Kinopublikum bestimmt.
Die Filme sollten aus den Jahren 2019 bis 2023 sein. Rohschnittfassungen von Filmen, die 2024 fertig gestellt werden, können in Ausnahmefällen ebenfalls berücksichtigt werden, aus der Rohschnittfassung der Filme muss sich allerdings bereits deutlich die Endfassung abzeichnen können.
Es können sowohl Kurz- als auch Langfilme eingereicht werden.
Akzeptiert werden alle Inhalte und Genres (außer Werbe-, Image- und Experimentalfilme), sofern sie keine nach dem deutschen StGB verbotenen Darstellungen (z. B. Pornographie, exzessive Gewalt oder Volksverhetzung etc.) enthalten.
Die Filme dürfen bei Low-Budget-Produktionen 2.500 Euro pro Minute Laufzeit (Langfilme ab 60 Minuten bis ca. 250.000 Euro Gesamtbudget, Kurzfilme bis 30 Minuten bis ca. 50.000 Euro) und bei No-Budget-Produktionen 100 Euro pro Minute Laufzeit (Langfilme ab 60 Minuten bis ca. 10.000 Euro, Kurzfilme bis 30 Minuten bis ca. 2.500 Euro) gekostet haben. Neben den de facto-Produktionskosten werden hierbei auch Faktoren wie Drehmaterial, Infrastruktur (Produktionsfirma oder Hochschulproduktion) bei der Kategorisierung mit berücksichtigt.
Sichtungskopie, Fotos/Standbilder und sonstige eingereichte Unterlagen verbleiben im Archiv des Festivals, sie werden nicht zurückgesendet.
Die Rückgabe des Vorführkopie-Datenträgers erfolgt nach der letzten Vorstellung gegen Quittung direkt an eine autorisierte Person oder durch Postsendung spätestens 1 Monat nach Festivalende an die vom Filmeinreicher genannte Rücksende-Adresse, weitere Versendungen sind leider nicht möglich.
Das Festival übernimmt ausschließlich die Kosten für die Weiterversendung der Vorführkopie. Die Wahl des Paketdienstes obliegt dem Festival.
Der Filmeinreicher hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Einsendung der Vorführkopie alle Portogebühren entrichtet sind. Filme, bei denen noch Portogebühren ausstehen, werden im Festivalbüro nicht angenommen.
Folgende Formate sind für die Filmeinreichung zulässig:
Sichtungskopie
Datenträger |
Format |
Downloadlink auf Videoserver |
[Format der Vorführung] |
Daten-DVD USB Memory Stick |
[Format der Vorführung] |
Video-DVD |
PAL |
Vorführkopie
Datenträger |
Format |
Container |
Codec |
Datei per Downloadlink von Videoserver oder Daten-DVD oder Festplatte oder USB Memory Stick
|
Video-Datei: 576i oder 720p oder 1080i oder 1080p |
AVI oder MOV oder MPEG |
SD: DVSD oder MPEG-2 (präferiert) HD: H264 oder AVCHD oder DVCPRO-HD oder Apple ProRes |
Festplatte oder USB Memory Stick |
Video-Datei: DCP / 2K / 4K |
[div.] |
JPEG 2000 oder MPEG-2 |
Audio: 2.0 oder 5.1, 16/24 bit, bis 48 kHz
Bemerkungen:
Es können nur Filmeinreichungen berücksichtigt werden, die bis spätestens 30. November 2023 über Filmfreeway.com eingereicht worden sind.
Die Urheberrechte verbleiben bei den Filmemachern.
Die Filmeinreicher sichern zu, dass sie über alle Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verfügen, die für eine Filmaufführung notwendig sind.
Filme, die für das Festival eingereicht worden sind, können nicht zurückgezogen werden. Die Filmeinreicher stimmen mit ihrer Filmeinreichung einer Aufführung auf dem Festival zu.
Einsendungen und sonstige Materialien sind nicht versichert. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Beschädigungen oder Verluste.
Das Risiko des Transports des Filmdatenträgers trägt der Einsender. Der Veranstalter kann in keinem Fall haftbar gemacht werden. Sendungen aus dem Ausland müssen den Hinweis tragen: „Nur für kulturelle Zwecke – keine kommerzielle Nutzung“.
Entscheidungen des Programmkomitees, der Festivaljury und Festivalleitung sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Festival ist berechtigt, von eingereichten Werken für Festivalwerbung im Rahmen einer nichtkommerziellen Ausleihe Filmausschnitte (bis 3 Minuten) und Bildmaterial für Internet, Presse, Radio und Fernsehen zur Verfügung zu stellen.
Filme, die in das Programm des Filmfestivals aufgenommen worden sind, werden honorarfrei vorgeführt.
Die Independent Days|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe lobt verschiedene Film Awards aus. Die Festivaljury behält sich bei allen Einreichungen vor, ob diese für einen der Awards nominiert werden. Die Awards sind jeweils mit Preisgeldern dotiert. Der Anspruch auf das Preisgeld besteht nur, wenn der Filmemacher oder ein Mitglied der Filmcrew persönlich an der Preisgala anwesend ist!
Hinweis: Wegen der Corona-Pandemie entfällt die persönliche
Annahme des Preisgeldes.
Die Filmemacher erkennen mit der Anmeldung die Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen an.
Filme, die das Programmkomitee in die offizielle Auswahl des Festivals gewählt hat, können nicht mehr zurückgezogen werden.
Zugesandte DCPs werden mit einem Postservice unserer Wahl an die in FilmFreeway hinterlegte Adresse zurückgeschickt. Sollte eine Weitersendung an ein Festival nötig sein, bitten wir darum, uns dies rechtzeitig mitzuteilen. Bitte beachtet, dass wir mit dem Abschicken der Sendung keinerlei Einfluss mehr auf diese haben.
Für die Filmeinreichung gilt folgende Einsendeadresse:
Filmboard Karlsruhe e. V.
Stichwort „Independent Days|Internationale Filmfestspiele Karlsruhe“
Alter Schlachthof 17c
76131 Karlsruhe
Vorführkopien müssen spätestens 4 Wochen vor Festivalbeginn im Festivalbüro vorliegen. Sollte die Vorführkopie zum Termin der Vorführung nicht vorhanden sein, wird die Sichtungskopie des Films vorgeführt.